EU-Parlament stimmt für Namens-Verbot für Veggie-Produkte

EU-Parlament will „fleischige“ Begriffe schützen – was das für dich bedeutet

Kurzfassung: Das Europäische Parlament hat am 8. Oktober 2025 dafür gestimmt, fleischbezogene Bezeichnungen (z. B. Beef, Pork, Steak, Bacon, Wurst/Burger, Ribeye, T-Bone) künftig Fleischprodukten vorzubehalten. Pflanzliche Alternativen bleiben erlaubt – sollen aber präziser beschrieben werden. Jetzt folgen Verhandlungen mit Mitgliedstaaten und Kommission (Trilog).

Worum geht’s genau?

Die Abstimmung knüpft an einen Kommissionsvorschlag (COM(2025) 553) an, der die gemeinsame Marktordnung (VO 1308/2013) präzisiert und traditionelle Fleischbezeichnungen schützt. Ziel: Transparenz für Verbraucher und einheitliche Regeln im EU-Binnenmarkt.

Was ändert sich nicht?

  • Kein Verbot für vegane/vegetarische Produkte. Es geht um Namen, nicht um das Produkt an sich.

  • Orientierung gibt schon heute die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV): Gibt es keine gesetzliche oder verkehrsübliche Bezeichnung, ist eine beschreibende Bezeichnung Pflicht. Beispiel: „pflanzenbasiertes Bratstück auf Erbsenproteinbasis“.

Warum wir das unterstützen

Als Handwerksmetzgerei stehen wir für klare, ehrliche Kennzeichnung. Begriffe wie Beef, Pork, Steak oder Bacon stehen für bestimmte Qualitäten aus der Tierhaltung. Werden solche Namen für Ersatzprodukte genutzt, entsteht schnell der Eindruck einer Gleichwertigkeit – auch ernährungsphysiologisch – die nicht gegeben sein muss. Transparenz schützt Verbraucher*innen und seriöse Anbieter. (Hinweis: Auch die deutschen Leitsätze halten Anlehnungen an gewachsene Teilstücke wie Steak/Kotelett bei Veggie-Produkten für unüblich.)

Nächste Schritte

Das Parlamentsvotum ist der Startpunkt. Nun geht es in den Trilog mit den 27 Mitgliedstaaten und der EU-Kommission. Erst danach wird klar, ab wann und mit welchen Übergangsfristen neue Regeln gelten


FAQ – die wichtigsten Fragen kurz beantwortet

Verbietet die EU vegane Burger?
Nein. Vegane Produkte bleiben erlaubt. Es geht nur darum, welche Begriffe auf die Verpackung dürfen

 

Wie sollen pflanzliche Produkte dann heißen?
So, wie es die LMIV verlangt: beschreibend, z. B. „pflanzenbasiertes Bratstück auf Erbsenproteinbasis, würzig nach Bratwurst-Art“

 

Warum überhaupt Regeln – wissen die Leute nicht, was ‚vegan‘ heißt?
Die LMIV verpflichtet zu klaren, nicht irreführenden Bezeichnungen. Einheitliche Regeln sorgen für Transparenz und Rechtssicherheit in ganz Europa

 

Gab’s sowas schon mal?
Ja – bei Milch. Begriffe wie „Milch“ sind rechtlich reserviert; „Haferdrink“ statt „Hafermilch“ ist der bekannte Präzedenzfall. Das neue Paket überträgt das Prinzip analog auf Fleischbegriffe.


Unsere Haltung bei Fleischerei Bechtel

Wir sagen: Klare Namen schaffen Fairness für alle – für dich beim Einkauf, für das Handwerk 

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Schreib uns gern, ruf an – oder komm vorbei. Wir beraten dich transparent zu Herkunft, Zuschnitten, Reifung und Zubereitung.

 

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